Dr. Franziska Hügel-Spohnheimer
Schwellenwerte für die (Unternehmens-)Mitbestimmung
Die Unternehmensmitbestimmung soll nach dem gesetzgeberischen Willen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Teilhabe an den Entscheidungen auf Unternehmensführungsebene gewähren. Daher ist gesetzlich vorgesehen, dass Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet sind, einen sogenannten mitbestimmten Aufsichtsrat zu errichten. Die Regelungen ob - und in Unternehmensgruppen auf welcher Ebene - Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen sind und welche Besonderheiten im konkreten Fall für die Zusammensetzung des Aufsichtsrates gelten, sind vielseitig und komplex. Unternehmern ist daher zu empfehlen, ihre konkrete Konstellation zu überprüfen, inwieweit ein mitbestimmter Aufsichtsrat in ihrem Unternehmen zu errichten ist und ob ein etwaiger Gestaltungsspielraum besteht.
BDO Schwellenwerte für die (Unternehmens)-Mitbestimmung soll einen ersten Check ermöglichen, ob im konkreten Fall Handlungsbedarf im Hinblick auf die Mitbestimmung im Aufsichtsrat besteht.