Frank Metzler
Datenschutzbeauftragter Check
BENÖTIGT IHR UNTERNEHMEN EINEN BETRIEBLICHEN DATENSCHUTZBEUFTRAGTEN?
Nach den Regelungen der DSGVO und des BDSG unterliegen Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, grundsätzlich der Pflicht, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die gesetzlichen Regelungen sehen abhängig von Gegenstand und Umfang der Verarbeitung und von der Anzahl der damit befassten Personen Ausnahmen vor.
Der Datenschutzbeauftragte sollte innerhalb des ersten Monats ab Bestehen der Pflicht bestellt werden. Eine vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlung kann eine Ordnungsstrafe von € 50.000 zur Folge haben.
Unser Datenschutzbeauftragter Check soll eine Indikation dafür geben, ob im konkreten Fall die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen erforderlich ist.