Dr. Andreas Graef
Betriebsbeauftragter für Abfall
Der Abfallbeauftragte ist eine zentrale Funktion zur Einhaltung und Überwachung aller relevanten Umwelt- und Abfallgesetze sowie der internen Richtlinien zur Abfallvermeidung und -entsorgung. Ziel ist die nachhaltige Optimierung des Abfallmanagements, die Gewährleistung von Compliance und die Förderung einer ressourcenschonenden Abfallwirtschaft im Unternehmen. Die Rechtsgrundlage für die Bestellung des „Abfallbeauftragten“ findet sich in § 59 Abs. 1 S. 1 KrWG. Danach sind Betreiber von Anlagen, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungspflichtig sind oder in denen regelmäßig gefährliche Abfälle anfallen, sowie die weiteren im Gesetz aufgezählten Anlagenbetreiber zur Bestellung eines (grundsätzlich) betriebsangehörigen Betriebsbeauftragten für Abfall verpflichtet, sofern dies im Hinblick auf die Art und Größe der Anlagen oder die Bedeutung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit aus den im Gesetz genannten Gründen erforderlich ist.
Der Abfallbeauftragtercheck der BDO Legal soll Ihnen eine erste Hilfestellung geben, ob Ihr Unternehmen verpflichtet sein könnte, einen Abfallbeauftragten zu bestellen.