Commercial

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Wir unterstützen Unternehmen und Unternehmer umfassend und maßgeschneidert bei der Umsetzung ihres Geschäftsmodells. Dabei beraten wir – regelmäßig auch in einem internationalen Kontext – rechtlich in allen Phasen von der Planung des Markteintritts über die Errichtung des Unternehmens und Begleitung im geschäftlichen Alltag bis hin zur Einstellung der Tätigkeit. Das möglichst tiefgehende Verständnis des Geschäftsmodells des Unternehmens ist Grundlage unseres Beratungsansatzes. So führen gerade dauerhafte Mandatsbeziehungen zu besonderer Effizienz in der Lösung rechtlicher Problemstellungen.

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung beispielsweise in der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Einkaufs- oder Lieferverträgen, Dienstleistungsverträgen und Produktionsvereinbarungen. Wir beraten insbesondere auch zu den rechtlichen Aspekten von E-Commerce, Produkt- und Produzentenhaftung, selektivem Vertrieb und Franchising.

Unser handels- und gesellschaftsrechtliches Beratungsportfolio beinhaltet gleichzeitig die Errichtung und rechtliche Begleitung von Gesellschaften bzw. deren Gesellschafter in allen Abschnitten der unternehmerischen Tätigkeit.

Schließlich unterstützen wir in den von uns angebotenen Rechtsgebieten bei außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten.

Wir beraten Unternehmen bei der Gestaltung und Verhandlung von individuellen Verträgen ebenso wie bei der Erstellung und Aktualisierung Allgemeiner Geschäftsbedingungen.

Für eine gelungene und erfolgreiche Vertragsgestaltung ist es unabdingbar, dass die einzelnen Vertragsregelungen individuell auf die konkreten Bedürfnisse des Unternehmens abgestimmt sind. Dies schließt die Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Vertragsgegenstands und Vertragspartners sowie die Umsetzung oftmals komplexer technischer Abläufe ein. Bei der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen haben wir stets die gesetzlichen Anforderungen, beispielsweise im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Lieferketten, im Blick.

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind sowohl im Geschäftsverkehr mit Unternehmern als auch mit Verbrauchern ein wichtiges Instrument zur Regelung der Geschäftsbeziehung und insbesondere auch zur Begrenzung des eigenen Risikos. Da gerade das Recht der AGB laufenden Änderungen durch die Rechtsprechung unterworfen ist, sind auch regelmäßige Überprüfungen und Anpassung bereits bestehender AGB empfehlenswert, um die Unwirksamkeit der beabsichtigten Begrenzung des eigenen Pflichtenkreises zu vermeiden. AGB sind dabei in vielfältigen Formen denkbar, beispielsweise als Einkaufs-, Verkaufs-, Liefer- oder Vertriebsbedingungen. 

Mit unserer handels- und gesellschaftsrechtlichen Expertise begleiten wir Unternehmen und Unternehmer ab Vorbereitung der Geschäftstätigkeit und beraten umfassend bei Rechtsfragen des unternehmerischen Alltags.

Ein Schwerpunkt unserer handelsrechtlichen Beratung besteht hierbei in der Gestaltung von Vertriebsstrukturen. Sowohl Vertragshändler-, Handelsvertreter- als auch Franchiseverträge erfordern angesichts der vertriebsrechtlichen Fallstricke klare und durchsetzbare Regelungen.

Gleichzeitig beraten wir Unternehmer bei Errichtung des institutionellen Rahmens der Geschäftstätigkeit. Im Anschluss an die Auswahl der richtigen Rechtsform unterstützen wir bei der Gründung einer neuen Kapital- oder Personengesellschaft oder – sofern vorteilhaft - beim Erwerb einer entsprechenden Vorratsgesellschaft.

Hierzu entwerfen wir alle erforderlichen Dokumente (u.a. Satzungen, Beschlüsse, Anmeldungen, Gesellschaftervereinbarungen), bereiten Notartermine vor und nehmen auf Wunsch selbst Beurkundungstermine in Vollmacht wahr. Darüber hinaus unterstützen wir bei der Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens und deren obligatorischer Eintragung in das Transparenzregister.

Ferner unterstützen wir bei der Gestaltung von Unternehmensverträgen (Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge, Cash-Pool-Vereinbarungen etc.), Stimmbindungsvereinbarungen und Geschäftsordnungen für die Gesellschaftsorgane.

Beteiligungsvereinbarungen im bestehenden Gesellschafterkreis oder zur Neuaufnahme von Investoren sowie Kooperationsvereinbarungen mit Dritten (z.B. Joint-Venture-Vereinbarungen) haben als wichtige Instrumente unternehmerischen Wachstums hohe Praxisrelevanz und werden von uns bedarfsgerecht gestaltet.

Daneben übernehmen wir die laufende gesellschaftsrechtliche Beratung und das Corporate Housekeeping“, begleiten also unter anderem Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen, Wechsel in der Geschäftsleitung etc. durch die Erstellung der jeweiligen Dokumente einschließlich erforderlicher Beschlussvorlagen.

Soll eine bestehende Gesellschaft aufgelöst werden, unterstützen wir bei Vorbereitung und Durchführung des Liquidationsprozesses.

Bekanntlich enden Absatz- und Lieferketten aufgrund der fortgeschrittenen Globalisierung nicht mehr an Staatsgrenzen.

Wir verfügen über eine ausgeprägte Expertise in der Beratung von grenzüberschreitenden Sachverhalten. So haben wir langjährige handels- und gesellschaftsrechtliche Erfahrung sowohl bei der Beratung von ausländischen Unternehmern, die in Deutschland geschäftlich Fuß fassen wollen, als auch von deutschen Unternehmern, die ihre Aktivitäten ins Ausland erweitern möchten. 

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