Wir bieten Medizinrechtsberatung für sämtliche im Gesundheits- und Sozialwesen tätigen Akteure an, z.B. Krankenhausträger, Ärzte, Zahnärzte, Praxisnetze und Medizinische Versorgungszentren (MVZ).
Mit unserem das gesamte Medizinrecht umfassenden Beratungsspektrum und unserer jahrelangen Erfahrung und Expertise begleiten wir unsere Mandanten sicher durch die stets umfangreicher und immer anspruchsvoller werdende Rechtsmaterie. Krankenhausträgern bieten wir Problemlösungen zu sämtlichen Themen im Zusammenhang mit dem Betrieb ihrer Einrichtungen, ganz gleich ob es um die Aufnahme des Betriebes, Fragestellungen während des laufenden Betriebes oder die Beendigung der Tätigkeit geht. Wir unterstützen Ärzte bei allen Fragen der Berufsausübung und begleiten sie bei streitigen Verfahren mit der Kassenärztlichen Vereinigung.
Wir übernehmen die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen unserer Mandanten, sei es gerichtlich oder außergerichtlich. Wir entwickeln mit ihnen eine Strategie für ihr Vorhaben (*) und unterstützen bei der Gestaltung von Verträgen, Verhandlungen und Gesprächen mit Behörden sowie bei Anzeige- und Genehmigungsverfahren. Wir vertreten unsere Mandanten vor Gericht, wenn es um die Durchsetzung ihrer Ansprüche oder darum geht, Ansprüche gegen sie abzuwehren. Dazu gehört auch die Verteidigung in Strafverfahren.
Interessierte informieren wir über Neuigkeiten in unseren regelmäßig erscheinenden LEGAL NEWS GESUNDHEITSWIRTSCHAFT, die hier abonniert werden können.
(*) in Zusammenarbeit den Experten des Fachbereichs Gesundheitswesen und Sozialwirtschaft der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Leistungsspektrum und Tätigkeitsfelder
- Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung (insbes. Versorgungsauftrag, Fördermittel)
- Behandlungsverträge (AVB, Wahlleistungsvereinbarungen etc.)
- Abrechnung (z.B. Vergütungsfragen ambulanter und stationärer Leistungen, Zimmerzuschläge, Prüfungen durch den Medizinischen Dienst)
- Chefarztrecht
- Honorarärzte/Belegärzte
- Medizinprodukterecht/Arzneimittelrecht
- Berufsrecht/Standesrecht der Ärzte und Zahnärzte (z.B. Weiterbildung, Wettbewerbsrecht)
- Vertragsarztrecht der Ärzte und Zahnärzte (z.B. Nachbesetzungsverfahren)
- Vergütungsrecht der Ärzte und Zahnärzte (EBM, GoÄ etc.)
- Wirtschaftlichkeitsprüfung/Plausibilitätsprüfung
- Datenschutz im Gesundheitswesen
- Krankenhausapotheke
- Sektorenübergreifende Zusammenarbeit (z.B. Kooperationen mit niedergelassenen Ärzten)
- Arzthaftung/Krankenhaushaftung
- Compliance/Drittmittel
- Umstrukturierungen (z.B. Fusion, Outsourcing)
- Erwerb und Veräußerung von Arztpraxen
- Gründung, Betrieb und Beendigung von
- Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften, MVZ und anderer ärztlicher Berufsausübungsgemeinschaften
- Privatkliniken und Ärztehäusern