Nachfolgeplanung

Nachfolgeplanung

Die enge und standortübergreifende Zusammenarbeit mit Spezialabteilungen sowie Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern von BDO ermöglicht eine umfassende und kompetente Nachfolgeberatung aus einer Hand.

Die Vermögens- und Unternehmensnachfolge zu gestalten ist eine Lebensaufgabe, bei der wir Sie gerne unterstützen. Unseren Schwerpunkt setzten wir auf die steueroptimierte Strukturierung von Familienunternehmen und Privatvermögen im Vorfeld einer Übertragung sowie auf die Begleitung des Nachfolgeprozesses von der Planung bis zur Umsetzung.

Unser Ziel ist es, Ihre individuellen Bedürfnisse mit den privaten und unternehmerischen Interessen in Einklang zu bringen.

Durch die kompetente Gestaltung der letztwilligen Verfügung stellen wir sicher, dass Ihr Wille als Erblasser im Erbfall verlässlich umgesetzt wird und zeit- bzw. kostenintensive Erbstreitigkeiten vermieden werden.

  • Gestaltung von Testamenten/Erbverträgen
  • Unternehmertestament
  • Testamentsvollstreckung
  • Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Prüfung bestehender Regelungen und nachträgliche Reparatur von letztwilligen Verfügungen

Wir unterstützen Sie in allen Fragen der vorweggenommenen Erbfolge mit dem Ziel, gemeinsam zu einer Nachfolgeregelung zu gelangen, die den Interessen und Bedürfnissen aller von der Nachfolge betroffenen Parteien entspricht.

  • Gründung von Familiengesellschaften
  • Gestaltung von Schenkungsverträgen
  • Sicherung des Einflusses der Alteigentümer durch Lösungen wie Nießbrauch, Stiftung, Testamentsvollstreckung oder Einrichtung eines Beirats
  • Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen

Der schrittweise Übergang des Unternehmens ist unter Einbindung aller Beteiligten sorgfältig zu planen. So stellen wir sicher, dass das von uns entwickelte Nachfolgekonzept langfristig Bestand hat und die Liquidität des Unternehmens erhalten bleibt.

  • Umstrukturierung von Teilen oder des gesamten Unternehmens im Vorfeld der Unternehmensnachfolge
  • Anpassung von Gesellschaftsverträgen an letztwillige Verfügungen (Nachfolgeregelungen, Abfindungsklauseln etc.)
  • Bewertung des Unternehmens
  • Ermittlung der steuerlichen Belastung im Vorfeld einer Übertragung
  • Management-Buy-Out (MBO)

Nicht nur durch einen Wohnsitzwechsel, sondern auch durch Heirat, Adoption oder Erwerb von Auslandsvermögen werden Landesgrenzen schnell überschritten. Dank unserer engen Zusammenarbeit mit BDO International und unserer Vertretung in dem Center of Excellence International Private Client Services können wir unser gesamtes Leistungsspektrum auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten erbringen.

  • Beratung in Fragen des internationalen Erb- und Güterrechts (IPR)
  • Sicherstellung der Gültigkeit von letztwilligen Verfügungen/güterrechtlichen Regelungen bei Auslandsbezug
  • Vollmachten für ausländische Gesellschaften/Niederlassungen
  • Rechtliche und steuerlich Begleitung des Weg-/Zuzugs
  • Errichtung ausländischer Stiftungen und Trusts

Das eheliche Güterrecht ist Teil einer einheitlichen Nachfolgeberatung. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir ein Konzept, das der Bewahrung des Vermögens dient und Streitigkeiten bei Scheidung oder Tod vermeidet.

  • Gestaltung von Eheverträgen und sonstigen güterrechtlichen Regelungen
  • Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten
  • Wechsel des Güterstands
  • Vollmachten für Ehepartner

Wir beraten Sie in allen Belangen der Gründung einer in- oder ausländischen Stiftung bzw. eines Trusts.

  • Auswahl des richtigen Landes für die Errichtung des Trusts/ der Stiftung
  • Gestaltung einer Trust-/ Stiftungsurkunde
  • Einbringung von Vermögenswerten in den Trust/ Stiftung
  • Der Einsatz von Trusts/ Stiftungen in der Unternehmensnachfolge (unternehmensverbundene Stiftungen/ Unternehmertrust)

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Martina Brabender

Martina Brabender

Rechtsanwältin, Steuerberaterin | Partnerin | Fachanwältin für Steuerrecht
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