Christian Moenikes, LL.M.
Das öffentliche Wirtschaftsrecht zeichnet sich durch eine große Vielfalt aus. Die sich daraus ergebenden öffentlich-rechtlichen Fragestellungen verlangen eine besondere Beachtung bei Projektfinanzierungen, Genehmigungs- und Zulassungsverfahren, Rekommunalisierungsvorhaben, Vergabeverfahren, M&A-Projekten oder Immobilientransaktionen.
Unsere Anwälte verfügen über umfangreiche Erfahrungen und ein hohes Fachwissen im öffentlichen Wirtschaftsrecht. Wir beraten dort in allen wesentlichen Bereichen, insbesondere im Bau- und Umweltrecht, EU-Beihilfenrecht, Fördermittelrecht, kommunalen Wirtschaftsrecht, Vergaberecht sowie bei Rekommunalisierungen. Die Beratung im öffentlichen Wirtschaftsrecht ist jedoch nicht auf diese Rechtsgebiete festgelegt. Darüber hinaus sind wir im öffentlichen Wirtschaftsrecht bei der Vorbereitung und Durchführung komplexer Vertragsabschlüsse tätig. Ebenso gehören gerichtliche Vertretungen mit öffentlich-rechtlichen Bezügen zu unseren Tätigkeiten.
Unsere überregional tätigen Anwälte beraten vollumfänglich sowohl die öffentliche Hand als auch private und öffentliche Unternehmen bei der Planung und Umsetzung von Projekten mit öffentlich-rechtlichen Bezügen. Im Blick hat unser Expertenteam im öffentlichen Wirtschaftsrecht dabei aktuelle Entwicklungen – wie beispielsweise die Mobilitätswende, Digitalisierung und Klimaschutz.
Unser Branchenfokus im öffentlichen Wirtschaftsrecht:
- Abfallwirtschaft
- Energiewirtschaft Forschung, Lehre und Entwicklung
- Gesundheitswesen IT/Digitalisierung
- Kultur- und Touristik
- Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)