IP/IT

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Wir beraten Sie in kleinen Teams, die eine unmittelbare Kommunikation mit sämtlichen Interessenvertretern sowie eine schnelle und kosteneffiziente Lösung ermöglichen.

Unser Team aus spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in Hamburg, Berlin und München ist überregional tätig. So können wir Ihnen nicht nur die für Sie passenden Berater oder Beraterinnen, sondern auch persönliche Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen zur Seite stellen.

Unsere Beratungstätigkeit erstreckt sich u.a. auf folgende Schwerpunkte

Wir beraten Unternehmen in allen rechtlichen Fragestellungen vom Vertragsrecht der Informationstechnologien, dem Fernabsatzrecht und dem elektronischen Geschäftsverkehr bis hin zum Domainrecht, Datenschutzrecht und der IT-Sicherheit.

Wir prüfen, erstellen und verhandeln IT-Verträge aller Art (Hardware-, Software-, Provider-, Domain- und Websiteverträge), übernehmen die rechtliche Begleitung IT-Projekten einschließlich deren vertraglicher Gestaltung (z.B. Beratungs-, Schulungs- und Entwicklungsverträge) und erstellen Verträge und allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich E-Commerce (B2B, B2C, Access-Provider, Application Service Provider, Webhosting, Webdesign, Wartung und Pflege von Webseiten).

Zu unserem Leistungsspektrum zählt darüber hinaus die rechtliche Betreuung von IT-Outsourcing-Projekten und die Erstellung der erforderlichen vertraglichen Regelungen (Software as a Service, Plattform as a Service)

Bei sämtlichen Streitigkeiten rund um das IT-Recht vertreten wir unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich.

Wir prüfen Ihre Webseite auf Gesetzeskonformität und beraten Sie bei der Umsetzung der gesetzgeberischen Vorgaben aus dem UrhG, dem TMG und dem TTDSG. Zu unseren angebotenen Leistungen gehört auch die Prüfung und Bewertung aller internetbasierten Geschäftsmodelle (E-Commerce) sowie die Erstellung von Nutzungs- und allgemeinen Geschäftsbedingungen für Webseiten.

Zudem unterstützen wir Unternehmen und Privatpersonen bei ihrem Vorgehen gegen unwahre oder ehrverletzende Berichterstattung in der klassischen Presse (Zeitungen, Zeitschriften, Funk und Fernsehen) ebenso wie in modernen Medien (Internet) und bei unzutreffenden oder diffamierenden Rezensionen in Bewertungsportalen.

Für unsere Mandanten sind wir aber auch gerichtlich und außergerichtlich bei der Durchsetzung und Abwehr von Unterlassungs-, Gegendarstellungs-, Berichtigungs- und Schadensersatz-ansprüchen mit medienrechtlichem Bezug tätig. Ein weiterer Fokus liegt auf der juristischen Begleitung der Krisenkommunikation und des Reputationsmanagements.

Marken gehören zu den wichtigsten und wertvollsten Assets von Unternehmen, unabhängig davon, ob es sich um einen Konzern handelt, der bereits über ein weitreichendes internationales Markenrepertoire verfügt oder um ein mittelständisches Unternehmen, das seine markenrechtliche Position schützen und ausbauen möchte. Auch für Start-Ups sind Marken von essentieller Bedeutung, indem sie maßgeblich zur frühzeitigen Identifizierung mit dem Unternehmen beitragen.

Das oftmals als kleines Patent bezeichnete registrierte Design (früher Gebrauchsmuster) schützt neue Produkte und entfaltet insbesondere dann seine Bedeutung, wenn diese von bereits auf den Markt gebrachten Artikeln technisch ähneln. Gerade in diesem Fall bildet die über das Designrecht geschützte äußere Aufmachung regelmäßig das Unterscheidungsmerkmal, welches für das Kaufinteresse von Kunden von entscheidender Bedeutung ist.

Unsere Experten beraten Sie umfassend im Rahmen der nationalen und internationalen Anmeldung und Registrierung neuer Marken und Designs, sei es vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) oder der World Intellectual Property Organization (WIPO). Unser Angebot reicht von der Marken- und Designrecherche und der Beratung zu potentiellen Konflikten mit Marken und Designs Dritter, zur Schutzfähigkeit sowie zur Reichweite des Schutzbereichs, über die Vertretung gegenüber den Ämtern (z.B. bei Nichtigkeits- oder Verfallserklärung oder Widerspruch) bis hin zur Verteidigung gegen rechtliche Inanspruchnahmen durch Dritte.

Zum optimalen Schutz Ihrer Marken und Designs übernehmen wir die Verwaltung Ihres Portfolios, informieren Sie rechtzeitig über ablaufende Fristen (z.B. Benutzungsschonfrist) sowie über die Anmeldung verwechslungsfähiger Marken und Designs.

Wir gehen aktiv gegen Verletzungen Ihrer Rechte vor, etwa im Falle der Benutzung der Marke oder bei Inverkehrbringen von Nachahmungen.

Auch für die vertraglichen Konzeption Ihrer Marken und Designs können Sie sich gerne an uns wenden. Wir verhandeln und erstellen für Sie marken- und designrechtliche Verträge aller Art, wie Lizenz- und Übertragungsverträge, Abgrenzungsvereinbarungen und Designverträge.

Domains sind ein unentbehrliches Marketinginstrument und tragen entscheidend zum Geschäftserfolg von Unternehmen bei. Der Domainname geht dabei häufig Hand in Hand mit dem Marken- oder Unternehmensnamen, so dass es von entscheidender Bedeutung ist, sich rechtzeitig die passende Domain zu sichern und diese gegen Rechtsverletzungen Dritter zu verteidigen.

Wir recherchieren nach Domains, beraten Sie umfassend bei deren Erwerb und Registrierung und sorgen für einen lückenlosen Schutz Ihres Domainnamens. Dies umfasst nicht nur ein außergerichtliches und gerichtliches Vorgehen gegen Domainnamensverletzungen und Domain-Grabbing, sondern auch die flankierende marken- und kennzeichenrechtliche Absicherung. Im Falle eines rechtlichen Vorgehens gegen Ihre Domain von dritter Seite (z.B. Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen mittels Abmahnung) übernehmen wir Ihre Rechtsverteidigung.

Auf Wunsch kümmern wir uns um die Verwaltung Ihres Domainportfolios einschließlich der Überwachung der Domainnamen und prüfen die Einhaltung aller gesetzlichen, insbesondere medien- und telekommunikationsrechtlichen Vorgaben bei der inhaltlichen Ausgestaltung Ihrer Domains.

Zudem verhandeln und erstellen wir für Sie alle Arten von Vereinbarungen im Bereich des Domainhandelsrechts, wie Domainkaufverträge und Domainlizenzverträge oder Domainsharing-Verträge und Domain-Parkingverträge.

Das Urheberrecht stellt nicht nur für Werkschaffende ein effektives Werkzeug zum Schutz Ihrer Leistungen dar, sondern auch für Unternehmen kann die richtige Bewertung urheberrechtlicher Fragestellungen von existentieller Bedeutung sein. Dabei befassen sich nicht nur Unternehmen aus der Kreativbranche mit dem Urheberrecht, etwa bei der Einräumung von Nutzungslizenzen oder Vereinbarungen mit den Urhebern. Der weitreichende Anwendungsbereich und die zunehmende Digitalisierung sorgen vielmehr dafür, dass dem Urheberrecht in beinahe allen Lebensbereichen Beachtung zu schenken ist.

Wir beraten Sie in allen Fragen rund um das Urheberrecht, gehen gegen die Verletzung Ihrer Urheberrechte bzw. urheberrechtlichen Nutzungsrechte durch Dritte vor und vertreten Sie dabei sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Umgekehrt verteidigen wir Sie bei der Geltendmachung von urheberrechtlichen Ansprüchen von dritter Seite, z.B. Abmahnungen aus den Bereichen Filesharing oder Foto- und Bildnutzungen.

Für Rechteinhaber verhandeln und konzeptionieren wir alle Arten von urheberrechtlichen Verträgen, von Nutzungs- und Verwertungsverträgen bis hin zu Softwareentwicklungs- und Lizenzverträgen.

Das Lauterkeitsrecht gibt die Spielregeln vor, wie Mitbewerber sich am Markt verhalten dürfen und soll einen fairen Wettbewerb gewährleisten. Die Bedeutung des Lauterkeitsrechts für Unternehmen liegt daher auf der Hand, wenn sie einerseits Gewinneinbußen, Reputationsverlust und andere Nachteile verhindern und sich andererseits gegen wettbewerbswidriges Verhalten von Konkurrenten wehren möchten.

Das Lauterkeitsrecht ist ständigen Änderungen unterworfen und wird maßgeblich von der Rechtsprechung geprägt. Unsere Experten beraten und vertreten sowohl Unternehmen als auch Verbraucher in allen rechtlichen Fragestellungen des Lauterkeitsrechts, von irreführender Werbung über Nachahmungen bis hin zur gezielten Behinderung von Mitbewerbern.

Wir überprüfen Produkte und Webauftritte von Mitbewerbern und gehen für Sie gegen wettbewerbswidriges Handeln rechtlich vor. Unser Leistungsangebot umfasst dabei sowohl die außergerichtliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche, als auch die gerichtliche Vertretung im einstweiligen Verfügungs- und Hauptsacheverfahren. Zudem verteidigen wir Sie gegen Abmahnungen und Klagen von anderen Marktteilnehmern.

Bereits bevor es zu Wettbewerbsverstößen kommt unterstützen wir Sie präventiv bei der vertraglichen Gestaltung von Wettbewerbsklauseln und dem Schutz Ihrer Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.

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