Sehr geehrte Damen und Herren,
was zu tun ist, wenn ein Patient aufgrund eines Notfalls nicht mehr in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen, stellt die Beteiligten auf Behandlerseite in der Regel vor keine größeren Probleme. Dabei geht es um ganz verschiedene Entscheidungen, wie z.B. die Einwilligung in einen Heileingriff. Unsicherheiten bleiben jedoch. Mit einer erst vor wenigen Monaten in Kraft getretenen Regelung im Familienrecht soll bei Ehepartnern und Partnern einer eingetragenen Lebensgemeinschaft das Verfahren in entsprechenden Notsituationen erleichtert und so mehr Rechtssicherheit geschaffen werden.
Wir stellen Ihnen die neue Regelung vor und berichten zudem über den aktuellen Stand in Sachen Krankenhausreform. Des Weiteren haben die Kolleginnen und Kollegen unseres Kooperationspartners BDO ein interessantes Urteil des BFH für Sie aufbereitet.
Wir wünschen eine angenehme Lektüre.
Inhaltsverzeichnis
- Ehegattenvertretungsrecht im medizinischen Notfall – Wenn der Patient seinen Willen nicht mehr äußern kann
- Lauterbachs Krankenhausreform – Noch sind viele Fragen offen
- Spende aus dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb an eine gemeinnützige Tochtergesellschaft – BFH, Urteil vom 13.07.2022