Neue Veröffentlichung: „A BDO Legal Guide to the Corporate Sustainability Due Diligence Directive”
Neue Veröffentlichung: „A BDO Legal Guide to the Corporate Sustainability Due Diligence Directive”
Im Sommer 2024 verabschiedete der Europäische Rat die „Europäische Lieferkettenrichtlinie“ (besser bekannt unter dem Namen CSDDD). Mit der finalen Verabschiedung wurde ein Meilenstein erreicht, nachdem bereits im Dezember 2023 eine vorläufige Einigung über die Gestaltung der CSDDD erzielt worden war, auf die jedoch noch zahlreiche Änderungen folgten.
Das erklärte Ziel der CSDDD ist es, große europäische und nicht-europäische Unternehmen innerhalb der EU dazu zu verpflichten, bestimmte Umwelt- und Menschenrechtsstandards in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten einzuhalten. Dadurch soll ein Bewusstsein für nachhaltiges und verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln geschaffen werden und Menschenrechts- sowie Umweltaspekte fest in der Unternehmenspolitik verankert werden.
Unternehmen sollen sich künftig - neben dem in Deutschland bereits jetzt geltenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - eingehender mit den negativen Auswirkungen ihres Handelns befassen. Um das zu erreichen, legt die CSDDD entsprechende Sorgfaltspflichten fest. Durch diese sind Unternehmen dazu verpflichtet, tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Menschenrechte und die Umwelt nicht nur zu ermitteln, sondern im besten Fall abzumildern oder gar zu verhindern.
Doch was bedeutet das eigentlich im Detail? Welche Unternehmen unterliegen der CSDDD? Und welche Maßnahmen müssen diese ergreifen?
Mit diesen und vielen weiteren Fragen beschäftigt sich BDO Global in der jüngst erschienenen Publikation „A BDO Legal Guide to the Corporate Sustainability Due Diligence Directive”, die Sie (in englischer Sprache) hier finden:
A BDO Legal Guide to the CSDDD
Das erklärte Ziel der CSDDD ist es, große europäische und nicht-europäische Unternehmen innerhalb der EU dazu zu verpflichten, bestimmte Umwelt- und Menschenrechtsstandards in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten einzuhalten. Dadurch soll ein Bewusstsein für nachhaltiges und verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln geschaffen werden und Menschenrechts- sowie Umweltaspekte fest in der Unternehmenspolitik verankert werden.
Unternehmen sollen sich künftig - neben dem in Deutschland bereits jetzt geltenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - eingehender mit den negativen Auswirkungen ihres Handelns befassen. Um das zu erreichen, legt die CSDDD entsprechende Sorgfaltspflichten fest. Durch diese sind Unternehmen dazu verpflichtet, tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Menschenrechte und die Umwelt nicht nur zu ermitteln, sondern im besten Fall abzumildern oder gar zu verhindern.
Doch was bedeutet das eigentlich im Detail? Welche Unternehmen unterliegen der CSDDD? Und welche Maßnahmen müssen diese ergreifen?
Mit diesen und vielen weiteren Fragen beschäftigt sich BDO Global in der jüngst erschienenen Publikation „A BDO Legal Guide to the Corporate Sustainability Due Diligence Directive”, die Sie (in englischer Sprache) hier finden:
A BDO Legal Guide to the CSDDD