Christian Wattenberg, MBA
Massenverfahren & Strukturierte Grossprojekte
Massenverfahren & Strukturierte Grossprojekte
Massenverfahren und Sammelklagen stellen für Unternehmen eine neue Herausforderung mit stetig wachsenden Risiken dar. Die massenhafte Geltendmachung gleichgelagerter Ansprüche durch inzwischen etablierte Verbraucherkanzleien und prozessfinanzierende Internetportale hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Betroffen sind alle Branchen, die einen großen Kundenstamm haben oder an den Kapitalmärkten notiert sind.
Die Bearbeitung einer Vielzahl von gleichgelagerten Fällen erfordert durch den Einsatz von Software deutlich weniger personelle Ressourcen auf Seiten der Verbraucherkanzleien und stellt damit für diese ein attraktives Geschäftsmodell dar. Die betroffenen Unternehmen sehen sich in der Folge immer stärkeren Angriffen einer kommerziellen Klageindustrie ausgesetzt, die den deutschen und europäischen Massenklagemarkt schnell vorantreibt.
Die EU-Verbandsklagerichtlinie hat in vielen europäischen Ländern gleichzeitig bedeutende Veränderungen im Bereich der kollektiven Rechtsdurchsetzung ausgelöst. In Deutschland wurde mit dem Inkrafttreten des Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetzes (VDuG) am 13. Oktober 2023 eine neue Klageart eingeführt. Die Abhilfeklage stellt ein neues Instrument dar, mit dem Verbraucherverbände Leistungsansprüche von Verbrauchern gegen Unternehmen gemeinschaftlich geltend machen können. Sie erweitert die bestehenden Möglichkeiten für Verfahren bei Massenschäden gegen Unternehmen. Die Musterfeststellungsklage ermöglicht bereits die Klärung gemeinsamer Vorfragen für viele individuelle Verfahren, deren Ansprüche dann jedoch in separaten Individualverfahren durchgesetzt werden müssen. Die Abhilfeklage bietet eine Alternative zur Musterfeststellungsklage und kann sämtliche zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen betreffen, bei denen mindestens 50 Verbraucher im Wesentlichen gleichartige Ansprüche haben. Verbraucher können nicht aktiv am Verfahren teilnehmen, sondern haben die Möglichkeit, ihre Ansprüche bis drei Wochen nach der mündlichen Verhandlung im Verbandsklageregister anzumelden. Das Gerichtsverfahren besteht aus drei Stufen: Zunächst entscheidet das Oberlandesgericht am Sitz des beklagten Unternehmens über die Beständigkeit und Berechnung der Ansprüche (Abhilfegrundurteil). In der zweiten Stufe wird eine Vergleichsphase angestrebt, in der die Parteien versuchen, eine Einigung über die Erfüllung der Ansprüche zu erzielen. Scheitert dies, folgt die dritte Stufe: Das Gericht legt in einem weiteren Urteil einen kollektiven Gesamtbetrag fest (Abhilfeendurteil). Nach Abschluss des Gerichtsverfahrens übernimmt ein vom Gericht ernannter Sachwalter die Prüfung und Auszahlung der individuellen Ansprüche der Verbraucher im Umsetzungsverfahren. Sowohl Verbraucher als auch Unternehmen haben das Recht, die Entscheidungen des Sachwalters gerichtlich überprüfen zu lassen.
Die Abhilfeklage stellt für Unternehmen einige Risiken und Herausforderungen dar: Sie müssen mit einer großen Anzahl potenzieller Anspruchsteller rechnen, die aufgrund der vergleichsweisen niedrigen Hürden zur Geltendmachung ihrer Ansprüche motiviert sind. Sie müssen sich auf eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung einstellen und akzeptieren, dass ein Sachwalter ihre Zahlungsverpflichtungen überwacht und gegebenenfalls vollstreckt. Zudem tragen sie die Kosten des Verfahrens im Falle des Unterliegens.
Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Abwehr von Massenverfahren ist die Kombination aus qualifizierten und prozesserfahrenen Rechtsanwälten, einem klar strukturierten Projektmanagement und ausgewählten Softwarelösungen.
Unsere Verteidigung beginnt bereits vor dem Eintreffen einer Klage- bzw. Forderungswelle, um diese im Idealfall weitestgehend zu verhindern. Bereits in diesem Prozessstadium gilt es, die richtigen strategischen Schritte einzuleiten sowie die betroffenen Unternehmen technisch und organisatorisch auf die „Welle“ vorzubereiten. Im besten Fall können Massenklagen durch vorausschauendes Management bereits im Vorfeld vermieden werden. Wir unterstützen Sie bereits zu diesem Zeitpunkt dabei, die richtigen Schritte für die Zukunft zu planen.
Soweit eine streitige Auseinandersetzung unausweichlich ist, setzen wir auf eine Kombination aus juristischem Fachwissen und maximaler Effizienz durch die softwareunterstützte Bearbeitung Ihres Mandats. Unsere erfahrenen Prozessspezialisten entwickeln gemeinsam mit Ihnen die richtige Abwehrstrategie und erstellen Schriftsätze auf qualitativ höchstem Niveau. Dabei nehmen wir die Methoden und Strategien der angreifenden Anwaltskanzleien in unseren Ansatz auf. Um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen, arbeiten unsere Prozessspezialisten mit Experten aus den einschlägigen Rechtsgebieten zusammen. Durch unseren handverlesenen Pool an hochqualifizierten und massenerfahrenen Projektanwälten stehen Ihnen schnell große Arbeitsteams bundesweit zur Verfügung.
Für die Bearbeitung von Massenverfahren haben wir eigene Softwarelösungen entwickelt und nutzen zusätzlich die besten Lösungen am Markt, um Ihnen damit die höchste Qualität und Effizienz bei der Mandatsbearbeitung zu bieten.
Nach der jüngsten Rechtsprechung des EuGH vom 12.01.2023 (Az. C-396/21) hat ein Reisender auch dann Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises, wenn vertragswidrig unterbliebene Reiseleistungen des Reiseveranstalters durch Einschränkungen bedingt sind, die am Reiseziel zur Bekämpfung der Verbreitung einer Infektionskrankheit (hier die CORONA-Pandemie) angeordnet wurden.
Der Fachkräftemangel in der öffentlichen Verwaltung ist ein seit Jahren präsentes Thema. Als Lösungsansatz wird immer wieder das Thema Digitalisierung ins Spiel gebracht. Vor allem behördeninterne Prozesse und die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern müssten dadurch deutlich schneller als bisher automatisiert werden. Im Grundsatz ist dies genau der richtige Ansatz. Zuvor gilt es jedoch, den aktuell bestehenden Personalmangel auszugleichen.
Über einen individuell konfigurierbaren Chatbot werden Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zu bestimmten Themenkomplexen rund um die Uhr automatisiert beantwortet. Jeder Chatbot ist individuell personalisierbar, Multi-Channel bedienbar und kann in mehreren Sprachen kommunizieren. Dies führt zu einer enormen Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung und dadurch zu einer Effizienzsteigerung der gesamten Arbeit.
Nachdem Sie uns die bei Ihnen eingegangenen Anträge über unser höchsten Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen unterliegendem Onlineportal zur Verfügung gestellt haben, sichten wir alle Unterlagen und prüfen diese softwaregestützt auf Vollständigkeit und Plausibilität. Danach erstellen einen Lösungsvorschlag zur weiteren Antragsbearbeitung als Entscheidungsgrundlage. Den Lösungsvorschlag passen wir an Ihre individuellen Bedürfnisse an.
Unsere speziell geschulten Teams prüfen die Arbeitsergebnisse der Software. Sie nehmen die finale Prüfung der übermittelten Anträge vor und stellen sicher, dass alle erforderlichen Informationen für die Antragsbescheidung vorhanden sind.
Wenn erforderlich und gewünscht, bereiten wir für Sie die Kommunikation mit den Antragstellerinnen und Antragstellern vor und verfassen Schriftsätze, um die Antragstellerinnen und Antragsteller über den Status ihres Antrags und ggf. nachzureichende Unterlagen zu informieren.
Christian Wattenberg, MBA
Dr. Heiko Büsing, LL.M. (Ga.)
Judith Quednau
Manuel Biehler
Robin Panske
Lara Schmitt, LL.M.