Dr. Andreas Graef
Fachkräftemangel und Globalisierung führt in Unternehmen zunehmend zur Rekrutierung ausländischer Mitarbeiter sowie zum konzernweiten Personaleinsatz über Grenzen hinweg. Die aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Regelungen sind dabei vielschichtig und komplex. Zusätzlich ist der Zugang zu den Arbeitsmärkten weltweit stark reguliert. Aufgrund gestiegener Compliance-Anforderungen sowie bürokratischer Hürden kann sich der Einsatz der Mitarbeiter in Deutschland oder im Zielland nicht nur verzögern, sondern es können sich auch empfindliche Risiken und Strafzahlungen für Unternehmen ergeben. Für eine illegale Ausländerbeschäftigung haften sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer mit Marktzugangsbeschränkungen, Strafzahlungen oder Einreiseverboten.
Mit dem Business Immigration Service berät BDO Legal Mandanten branchenübergreifend zu allen Facetten aufenthaltsrechtlicher Fragestellungen. Unsere Anwälte und Immigration Spezialisten verfügen dabei über umfangreiche Erfahrungen in der Beratung von aufenthaltsrechtlichen Themenstellungen und in der Kommunikation mit den Behörden. Wir unterstützen insbesondere bei der Zusammenstellung und Einreichung der erforderlichen Dokumente, damit der Personaleinsatz unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen erfolgt und ein reibungsloser Verfahrensablauf sowie ein zügiger Einsatz Ihrer Mitarbeiter gewährleistet ist.
Arbeitsgenehmigungsverfahren und aufenthaltsrechtliche Fragestellungen stellen zudem häufig den 'First Point of Contact“ im internationalen Personaleinsatz dar, werden aber von Seiten BDO Legal auch immer im Kontext von arbeits- sowie sozialversicherungsrechtlichen Aspekten beraten. Für sich anschließende steuerliche Fragestellungen steht unser Kooperationspartner, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, gerne zur Verfügung.
Unsere Experten des Business Immigration Services unterstützen Sie mit folgenden Leistungen: