Sehr geehrte Damen und Herren,
Ende März 2023 beschlossen die Gesundheitsminister der Länder ein Eckpunktepapier mit eigenen Reformvorschlägen zur Regulierung investorengetragener MVZ. Wir fassen die Inhalte für Sie zusammen. „Wie geht es weiter mit Lauterbachs Krankenhausreform?“ Mit dieser Frage beschäftigen sich die Kolleginnen und Kollegen unseres Kooperationspartners BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Des Weiteren berichten wir über den aktuellen Verfahrensstand beim EuGH zum Vorabentscheidungsersuchen des BGH zu Patientenrechten unter Geltung der DS-GVO.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme Lektüre!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marc Anschlag, LL.M.
Rechtsanwalt
Inhalt
Geplante gesetzgeberische Einschränkungen investorengetragener MVZ
Die politische Diskussion um investorengetragene MVZ wird seit geraumer Zeit von verschiedenen Seiten kontrovers geführt. Nunmehr haben die Gesundheitsminister der Länder einen Beschluss gefasst, mit eigenen Vorschlägen auf Basis eines gemeinsam erarbeiteten Eckpunktepapiers auf die Gesetzgebungspläne Einfluss zu nehmen.
Im März 2022 setzte der BGH ein Verfahren aus, in dem es zum einen um die Reichweite des unionsrechtlichen Anspruchs des Patienten gegen den behandelnden Arzt auf kostenfreie Zurverfügungstellung einer ersten Kopie seiner in der Patientenakte verarbeiteten personenbezogenen Daten und zum anderen um die Frage der Zulässigkeit einer Beschränkung dieses Anspruchs durch die in § 630g BGB getroffene Regelung geht, und legte die entsprechenden Fragen dem EuGH zur Entscheidung vor. Jetzt ist Bewegung in das Verfahren gekommen.
Lauterbachs Krankenhausreform – Gesetzgebungsverfahren – Fallstrick Investitionsfinanzierung
Am 06.12.2022 wurde die dritte Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung – Grundlegende Reform der Krankenhausvergütung veröffentlicht. Das Echo darauf war zunächst überraschend positiv. Mit dem Reformpapier der Regierungskommission ist es aber nicht getan.
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