Am 23. Juni 2022 hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der EU im Bereich des Zivilrechts (wir berichteten) gebilligt. Zuvor hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales nur noch geringfügige Änderungen an dem Gesetz vorgenommen.
Das von allen Arbeitgebern zu beachtende Gesetz wird daher bereits am 1. August 2022 in Kraft treten. Es beinhaltet deutlich strengere Anforderungen für den schriftlichen Nachweis von Arbeitsbedingungen und sieht – anders als bisher – Bußgelder von bis zu EUR 2.000 je Verstoß gegen das Nachweisgesetz vor.
Derzeit sind zwar noch viele Details, wie das Gesetz konkret umzusetzen ist, nicht geklärt und umstritten. Gleichwohl ist Arbeitgebern dringend zu empfehlen, bestehende Arbeitsvertragsmuster für Neueinstellungen ab dem 1. August 2022 zeitnah anzupassen. Altverträge im Hinblick auf Arbeitsverhältnisse, die bereits, vor dem 1. August 2022 bestanden haben, müssen zwar nicht angepasst werden. Da der Arbeitgeber jedoch verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer auf sein Verlangen innerhalb von sieben Tagen die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich nachzuweisen, sollte ein Prozess implementiert werden, um insoweit „compliant“ zu sein und das Risiko der Verhängung von Bußgeldern zu minimieren. Denkbar wäre z.B. das Bereithalten einer Vorlage im Sinne eines gesonderten Nachweisschreibens, welches die geforderten Nachweise enthält.
Wir beraten Sie selbstverständlich gerne bei der Gestaltung Ihrer Arbeitsvertragsmuster sowie der Erfüllung Ihrer Nachweispflichten.