Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist zum 01.01.2023 in Kraft getreten. Es verpflichtet Unternehmen innerhalb ihrer Wertschöpfungsketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu berücksichtigen. Eine Anforderung stellt die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens dar.
DAS BESCHWERDEVERFAHREN NACH §8 LKSG
Unternehmen im Anwendungsbereich des LkSG müssen dafür sorgen, dass ein angemessenes Beschwerdeverfahren eingerichtet ist. Dieses Verfahren soll ermöglichen, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen. Die Risiken oder Verletzungen können dabei durch das wirtschaftliche Handeln des Unternehmens selbst im eigenen Geschäftsbereich oder eines unmittelbaren Zulieferers entstanden sein. Das Beschwerdeverfahren kann vom Unternehmen selbst vorgehalten werden oder es kann sich an einem externen Verfahren beteiligen.
Die Anforderungen an das Beschwerdeverfahren nach §8 LkSG:
DAS BDO Legal BESCHWERDEVERFAHREN
Mit dem BDO Legal Beschwerdeverfahren erfüllen Sie die Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Unser digitales Portal ermöglicht die Meldung von Risiken und Verstößen, ist weltweit erreichbar und rund um die Uhr verfügbar. Die Meldungen werden dabei von erfahrenen Rechtsanwälten und Rechtanwältinnen entgegengenommen, nach Relevanz geprüft und abschließend zur Klärung an das Unternehmen weitergeleitet. Die hinweisgebende Person kann, wenn gewünscht, vollständig anonym bleiben. Mittels eines Code-Systems, besteht allerdings auch in diesem Fall die Möglichkeit weiterhin mit der hinweisgebenden Person über unser Portal zu kommunizieren.
Sie haben die Wahl das allgemeine BDO Legal Beschwerdeverfahren zu nutzen oder eine individuelle Gestaltung des Portals gemäß der Corporate Identity und auch den Ergebnisse Ihrer Risikoanalyse vorzunehmen. Neben dem Portal ist auch eine zusätzliche Hotline-Funktion möglich.
Darüber hinaus kann das Team von Sustainability Services von unserem Kooperationspartner BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Sie mit weiteren Themen rund um das Beschwerdeverfahren unterstützen, wie zum Beispiel die Erstellung der Verfahrensordnung oder auch der Investigation möglicher Fälle, auch mit Hilfe digitaler Methoden.
Das Portal
(zum Vergrößern auf das Bild klicken)
IHRE VORTEILE
- Sichere Übermittlung von Hinweisen an Rechtsanwälte und Rechtanwältinnen: vertraulicher Umgang mit Informationen und mögliche Zusicherung der Anonymität der hinweisgebenden Person
- Langjährige Erfahrungen als Ombudspersonen gewährleisten einen angemessenen Umgang mit eingehenden Beschwerden
- Unser Service ist (abhängig von der Firmengröße) schon unterhalb der Kosten einer Anwaltsstunde im Monat darstellbar
- Erfüllung aller Anforderungen aus der Datenschutzgrundverordnung und Sicherstellung der Systemsicherheit validiert durch unabhängige Tests
Bei weiteren Fragen oder Informationen zu den Sustainability Services der BDO wenden Sie sich gerne an unsere Expertin Carmen Auer von unserem Kooperationspartner BDO AG Wirtschaftsprüfungegsellschaft
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