Editorial
Cyber-Attacken stellen auch im Gesundheitswesen eine Gefahr dar. Doch wie gut sind die Akteure tatsächlich aufgestellt? Die Kolleginnen und Kollegen unseres Kooperationspartners BDO Cyber Security analysieren den aktuellen Stand. Drei weitere Beiträge beschäftigen sich mit wichtigen und interessanten Entscheidungen des BGH, des Bundessozialgerichts und - last but not least - des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme Lektüre!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marc Anschlag, LL.M.
Rechtsanwalt
Inhaltsverzeichnis
BSG: Keine Aufwandspauschale bei Veranlassung der Prüfung durch Fehlverhalten des Krankenhauses
Nach der Rechtsprechung des BSG steht dem Krankenhaus die Aufwandspauschale nicht zu, wenn ein Fehlverhalten des Krankenhauses dazu geführt hat, dass eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst eingeleitet wurde. Mit einem neuen Urteil hält das BSG an seiner Rechtsprechung fest (Urteil vom 07.03.2023, Az. B 1 KR 11/22 R).
Cyber-Attacken im Gesundheitswesen
Die Bedrohung durch Cyber Attacken und der Schutz dagegen ist eines der derzeit meistdiskutierten Themen bei IT-Verantwortlichen nicht nur im Gesundheitswesen, dort aber aktuell weitgehend getriggert durch das KHZG (Krankenhauszukunftsgesetz) und mehrere weitere Gesetze.
Möchte ein Unfallversicherungsträger (z.B. BG) einen für ihn tätigen Durchgangsarzt in Regress nehmen, so hat er sich hierzu grundsätzlich an die Sozialgerichte zu wenden. Lediglich für bestimmte Ansprüche steht ihm der Weg zu den ordentlichen Gerichten offen (BGH, Beschluss vom 09.01.2023, Az. VI ZB 80/20).
Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht entschied, dass eine Steuerbefreiung für ärztliche Heilbehandlungsleistungen auch dann zur Anwendung kommt, wenn diese Leistungen von einem Krankenhaus (Krankenhausleistung) erbracht werden, welches selbst die Voraussetzungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG nicht erfüllt (Urteil vom 17.05.2022, Az. 4 K 119/18). Die Revision ist beim BFH bereits anhängig.
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