Krankenhaustransparenzgesetz – Einigung im Vermittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat dem Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (kurz „Krankenhaustransparenzgesetz“) in seiner Sitzung vom 21.02.2024 zugestimmt. Damit haben Bund und Länder nach dem monatelangen Streit um mehr Transparenz bei Klinikbehandlungen eine Einigung erzielen können.

Einigung im Vermittlungsausschuss

Der Bundesrat hatte das vom Bundestag beschlossenes Transparenzgesetz für die Kliniken noch am 24.11.2023 mit knapper Mehrheit ausgebremst. Der Vermittlungsausschuss stimmte nun mit Mehrheit dafür, es unverändert anzunehmen. Dem Vernehmen nach soll das Bundesland Thüringen dem Gesetz – anders als bei der Bundesratsentscheidung im November – zugestimmt haben. Brandenburg soll sich enthalten haben. Der Bundesrat muss dem Beschluss des Vermittlungsausschusses noch zustimmen. Der Bundesrat tritt am 22.03.2024 zusammen und soll das Gesetz dann endgültig beschließen.

Geplante Inhalte

Das Krankenhaustransparenzgesetz soll die geplante Krankenhausreform begleiten. Es beinhaltet im Kern die Einführung eines Transparenzverzeichnisses, das über verfügbare Leistungen, Versorgungsstufe, personelle Ausstattung und Qualitätssicherung der Krankenhäuser informieren soll, und die Definition bundeseinheitlicher Versorgungsstufen (s. dazu BDO LEGAL INSIGHTS).
Im Gesetz vorgesehen sind auch Regelungen zu zusätzlicher Liquidität von sechs Milliarden Euro für die Klinken in diesem Jahr.

Für die noch ausstehende große Krankenhausreform werde darüber hinaus ein Transformationsfonds in Aussicht gestellt, für den 50 Milliarden Euro von 2025 an für zehn Jahre geplant seien. Details hierzu stehen noch aus.

Weiterhin Kritik am Gesetzentwurf

An den geplanten gesetzlichen Regelungen entbrennt weiterhin eine politische Auseinandersetzung. So wird weiterhin kritisiert, dass durch die Zuordnung zu Leistungsgruppen in dem Transparenzverzeichnis den Ländern die Hoheit für die Krankenhausplanung entzogen werde. Denn derzeit werde im Rahmen der geplanten großen Krankenhausreform zwischen Bund und Ländern eine neue Finanzierungssystematik mit Vorhaltepauschalen erarbeitet. Dabei sollen Leistungsgruppen gelten und zu Grunde gelegt werden. Bevor allerdings die Länder die Chance hätten, diese Leistungsgruppen selbst zuzuweisen, nähme das Transparenzgesetz eine eigenständige Zuweisung abweichender Leistungsgruppen vor. Zudem werde ein erheblicher Bürokratieaufwand versursacht, der für nicht mehr Transparenz sorge.
 

Fazit
Es spricht nach der Zustimmung des Vermittlungsausschusses einiges dafür, dass das Krankenhaustransparenzgesetz die Abstimmung im Bundesrat bestehen wird. Die politische Auseinandersetzung um die große Krankenhausreform und die Finanzierungsproblematik ist damit indes noch nicht entschieden.