Solarpaket I - Teil 1: Förderung des Photovoltaikzubaus auf Dachflächen
Solarpaket I - Teil 1: Förderung des Photovoltaikzubaus auf Dachflächen
Der Bundestag hat heute in 2./3. Lesung das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung („Solarpaket I“) beschlossen und direkt dem Bundesrat zugeleitet. Der Bundesrat hat sich sodann heute fristverkürzt ebenfalls mit dem Solarpaket I befasst und den Vermittlungsausschuss nicht angerufen, sodass das Gesetz nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten kann.
Hintergrund: Schon seit längerer Zeit wurde die Verabschiedung der Solarpakets I erwartet. Seitdem bereits im August letzten Jahres der Entwurf des Solarpakets I verabschiedet wurde, kam es zu langen Verhandlungen der Regierungskoalitionen. Das Solarpaket I soll effiziente Maßnahmen und Anreize schaffen für das Ausbauziel des EEG von 215 Gigawatt PV-Leistung bis 2030.
Wir stellen Ihnen die wichtigsten Änderungen des Solarpakets I in Bezug auf den PV-Ausbau in unserer Insight Reihe zum Solarpaket I vor. Im folgenden ersten Teil geht es um die für Gebäude-PV relevanten Neuregelungen. Diese betreffen vor allem die Anhebung des Schwellenwertes zur Direktvermarktungspflicht, Erleichterungen bei der optionalen Direktvermarktung kleiner Anlagen, Neuregelungen zum Repowering sowie eine Erhöhung der Grenzwerte für Anlagenzertifikate. Zudem wird auch die Einspeisevergütung von Anlagen zwischen 40 und 750 kW um 1,5 Cent angehoben.
Die bisher bestehende Grenze der Direktvermarktungspflicht von 100kW soll gelockert werden, um die Einspeisung von Reststrommengen ohne Vergütung zu erleichtern. Hierzu wird eine neue Vergütungsform zur unentgeltlichen Abgabe geschaffen. Auf diese Weise soll den Schwierigkeiten von Anlagenbetreibern, die geringen Strommengen im Wege der sonstigen Direktvermarktung zu vermarkten, begegnet werden. Die Kosten der Direktvermarktung überstiegen regelmäßig den zu erwartenden Gewinn. Mit der geplanten Neuregelung sollen auch diese Mengen nun eingespeist und zur Verfügung gestellt werden können.
Mit den vorgesehenen Änderungen sollen die technischen Vorgaben für kleinere Direktvermarktungsanlagen gelockert werden. Hierdurch soll die optionale Direktvermarktung kostengünstiger für kleine Anlagen werden. Anlagen bis 25 Kilowatt sollen zukünftig keine Ausstattung zum Abruf der Ist-Einspeisung und zur Fernsteuerbarkeit mehr vorweisen müssen.
Hintergrund: Schon seit längerer Zeit wurde die Verabschiedung der Solarpakets I erwartet. Seitdem bereits im August letzten Jahres der Entwurf des Solarpakets I verabschiedet wurde, kam es zu langen Verhandlungen der Regierungskoalitionen. Das Solarpaket I soll effiziente Maßnahmen und Anreize schaffen für das Ausbauziel des EEG von 215 Gigawatt PV-Leistung bis 2030.
Wir stellen Ihnen die wichtigsten Änderungen des Solarpakets I in Bezug auf den PV-Ausbau in unserer Insight Reihe zum Solarpaket I vor. Im folgenden ersten Teil geht es um die für Gebäude-PV relevanten Neuregelungen. Diese betreffen vor allem die Anhebung des Schwellenwertes zur Direktvermarktungspflicht, Erleichterungen bei der optionalen Direktvermarktung kleiner Anlagen, Neuregelungen zum Repowering sowie eine Erhöhung der Grenzwerte für Anlagenzertifikate. Zudem wird auch die Einspeisevergütung von Anlagen zwischen 40 und 750 kW um 1,5 Cent angehoben.
Anhebung der Grenze zur Direktvermarktungspflicht
Die bisher bestehende Grenze der Direktvermarktungspflicht von 100kW soll gelockert werden, um die Einspeisung von Reststrommengen ohne Vergütung zu erleichtern. Hierzu wird eine neue Vergütungsform zur unentgeltlichen Abgabe geschaffen. Auf diese Weise soll den Schwierigkeiten von Anlagenbetreibern, die geringen Strommengen im Wege der sonstigen Direktvermarktung zu vermarkten, begegnet werden. Die Kosten der Direktvermarktung überstiegen regelmäßig den zu erwartenden Gewinn. Mit der geplanten Neuregelung sollen auch diese Mengen nun eingespeist und zur Verfügung gestellt werden können.
Lockerungen bei der optionalen Direktvermarktung kleiner Anlagen
Mit den vorgesehenen Änderungen sollen die technischen Vorgaben für kleinere Direktvermarktungsanlagen gelockert werden. Hierdurch soll die optionale Direktvermarktung kostengünstiger für kleine Anlagen werden. Anlagen bis 25 Kilowatt sollen zukünftig keine Ausstattung zum Abruf der Ist-Einspeisung und zur Fernsteuerbarkeit mehr vorweisen müssen.