Am 28. Februar 2023 veröffentlichte der ESDA die Stellungnahme zum Entwurf des Angemessenheitsbeschlusses der EU Kommission zum DPF, das den Datenaustausch mit den USA vereinfachen soll.
Anders als der LIBE Ausschuss des Europäischen Parlaments kommt der ESDA zu einer überwiegend positiven Beurteilung der Veränderungen des US-Rechts insbesondere durch den Präsidentenerlass (EO) 14086.
Allerdings gibt es Einschränkungen. So beanstandet der ESDA das Fehlen einer unabhängigen Behörde für die Sammlung von Massendaten und einer Ex-post-Überprüfung durch ein Gericht oder eine gleichwertige unabhängige Stelle. Hier fordert der ESDA die Kommission auf, das praktische Funktionieren dieses Mechanismus genau zu überwachen.
Der ESDA regt an, dass die Kommission die Annahme des Beschlusses von der Umsetzung von der Anpassung der Richtlinien der US-Behörden in Umsetzung des EO 14086 durch alle US-Geheimdienste abhängig macht. Bisher will die Kommission hierfür Zeit bis zum Inkrafttreten lassen. Die ESDA bittet die Kommission also die Umsetzung im US-Recht zunächst weiter genau zu beobachten.
Da die Grundprinzipien des DPF sich am – vom EuGH in Schrems II für ungültig erklärten – Privacy Shield orientieren, verweist der ESDA auf die hierzu bereits in der Vergangenheit geäußerten Bedenken. Diese betreffen Ausnahmen vom Auskunftsrecht, das Fehlen von Schlüsseldefinitionen, die mangelnde Klarheit über die Anwendung der DPF-Grundsätze auf Auftragsverarbeiter, die weit gefasste Ausnahme vom Auskunftsrecht für öffentlich zugängliche Informationen und das Fehlen spezifischer Regeln für die automatisierte Entscheidungsfindung sowie das Profiling. Die Kommission soll daher darauf hinwirken, dass nach dem US-Recht wirksame, dem DPF entsprechende Garantien vereinbart sind, bevor eine Weiterübermittlung erfolgt.
Da die Kommission nicht an die Stellungnahme des ESDA gebunden ist, könnte es tatsächlich bald zum Angemessenheitsbeschluss kommen, der den Datenaustausch mit den USA erleichtert.
Auch die deutschen Aufsichtsbehörden teilen offenbar die Ansicht der EDSA. Auch sie stellen sich nicht gegen den Angemessenheitsbeschluss, sondern fordern die konsequente Umsetzung der Maßnahmen der US-Regierung in der Praxis ein. Der ungewöhnliche Kommentar des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten dazu lautet: „Die Wahrheit ist auf dem Platz“.
Es bleibt also sportlich…