Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für Hochschulabsolventinnen und -absolventen, mit dem die dauerhafte Zuwanderung von Hochqualifizierten aus dem Nicht-EU-Ausland nach Deutschland erleichtert und gefördert werden soll.
Wesentliche Voraussetzung für den Erhalt ist, dass die Mitarbeiter einen anerkannten Hochschulabschluss besitzen und eine Beschäftigung aufnehmen, die ihrer Qualifikation entsprechen.
In Deutschland wurde die Richtlinie durch das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union bereits mit Wirkung vom 1. August 2012 umgesetzt. Seitdem werden die Gehaltsgrenzen für jedes Kalenderjahr angepasst.
Das nach § 18b Abs. 2 AufenthG erforderliche Gehalt, das der Hochqualifizierte mindestens beziehen muss, beträgt zwei Drittel, in den sogenannten Mangelberufe 52 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung.
Die Mindestgehaltsgrenze wird in 2023 bei 58.400 Euro brutto liegen. In sogenannten Mangelberufen, in denen es in Deutschland eine hohe Anzahl unbesetzter Stellen gibt, wird die neue Gehaltsuntergrenze 45.552 Euro sein. Dies gilt z. B. für Ärztinnen und Ärzte, Ingenieure, aber auch für Naturwissenschaftler, Mathematiker und IT-Fachkräfte.