Kompetenz
Henrike Büschen ist Rechtsanwältin bei BDO Legal. Sie ist Mitglied in der Praxisgruppe Konfliktlösung.
Der Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit liegt auf der zivilrechtlichen Beratung (und teilweise prozessualen Vertretung) insbesondere im Bereich Vertragsrecht, allgemeines Schuldrecht, Gesundheits-/Medizinrecht und Zivilprozessrecht. Dabei befasst sie sich vor allem mit der Arbeit an komplexen Fragestellungen zu Sachverhalten der jeweils aktuellen Entwicklungen mit unternehmerischem Bezug, häufig in Zusammenarbeit mit den Steuerkollegen, auch unter Einbeziehung von (umsatz-) steuerrechtlichen Themen.
Henrike Büschen hat Rechtswissenschaften in Bremen studiert.
Neben dem Beruf macht sie gern Sport und kocht gern.
Branchen
- Dienstleistungsunternehmen
- Gesundheitswesen
- Pharma
- Versicherungen
Schwerpunkte
- Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten
- Organhaftungsverfahren
- Regulatory Litigation
Publikationen
- Die BGH-Entscheidungen vom 20.02.2019 zur Rückerstattung des Umsatzsteueranteils für Zytostatika Zubereitungen – kritische Auseinandersetzung und daraus resultierende Rechtsfragen“, ZMGR 03/2019, S. 132-140
- „Zur Rückerstattung geleisteter Umsatzsteuer auf die Herstellungskosten von ambulant an Versicherte abgegebene Arzneimittelzubereitungen – Anmerkungen zum BSG-Urteil vom 09.04.2019“, ZMGR 2/2020, S. 120-130
- „Keine umsatzsteuerlichen Erstattungsansprüche der Krankenkassen bei ungeklärter Umsatzsteuerrechtslage (hier: Frage der Anwendbarkeit des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7% bei der ambulanten Abgabe von Fertigarzneimitteln durch Krankenhausapotheken)“, ZMGR 5/2021, S. 333-341