Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, je nach Zuständigkeit und möglicher Rechtsgrundlage, auf deren Basis beantragt wird.
Ein Visumantrag wird bei der zuständigen deutschen Vertretung im Heimatland gestellt. Es ist aber auch möglich, den Antrag für einen Aufenthaltstitel vor Ort in Deutschland zu stellen, was allerdings nicht für alle Staatsangehörigkeiten gilt und eine Wohnsitzanmeldung voraussetzt. Neben dem Rechtsanspruch ist auch die zeitliche Komponente zu berücksichtigen. Die Beantragung aus dem/im Heimatland ist in der Regel vorteilhaft. Darüber hinaus empfiehlt es sich, die Möglichkeit einer sog. Vorabzustimmung für die Arbeitserlaubnis im Vorfeld zu klären.